Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: April 2026
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Clinigo („Auftragnehmerin") und ihren Kundinnen und Kunden („Auftraggeber"). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Auftragnehmerin stimmt ihnen schriftlich zu.
2. Leistungsumfang
Gegenstand der Leistungen sind ausschließlich Marketing-, Kommunikations- und IT-Dienstleistungen, insbesondere KI-gestützte Anfrage-Bearbeitung, Terminkoordination, sachliche Patienteninformation und Healthcare-Performance- Marketing. Die Auftragnehmerin erbringt keine medizinischen Leistungen und gibt keine Heilversprechen ab. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen schriftlichen Angebot bzw. Vertrag.
3. Zustandekommen des Vertrags
Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder beidseitig unterzeichnetes Angebot zustande.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Bereitstellung aller für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen.
- Sicherstellung der Einhaltung berufsrechtlicher Vorgaben (insb. Ärztegesetz, ÖÄK-Werberichtlinie).
- Freigaben innerhalb angemessener Frist; bei Verzug verlängern sich Liefer- und Leistungsfristen entsprechend.
5. Honorar & Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie die Kosten zweckentsprechender Mahn- und Inkassomaßnahmen verrechnet.
6. Leistungsgarantie (ausschließlich Marketing-Kennzahlen)
Sofern eine Leistungsgarantie vereinbart wurde, bezieht sich diese ausschließlich auf vertraglich definierte Marketing-Kennzahlen (z. B. Anzahl qualifizierter Anfragen, Reichweite, Cost-per-Lead) und niemals auf medizinische Behandlungsergebnisse, Heilungserfolge oder die tatsächliche Inanspruchnahme der Leistungen der Auftraggeberin. Werden die vereinbarten Marketing-Ziele innerhalb des definierten Zeitraums nicht erreicht, erbringt die Auftragnehmerin Folgeleistungen kostenfrei bis zur Zielerreichung bzw. erstattet das Honorar gemäß den im Vertrag definierten Bedingungen. Voraussetzung ist die vollständige Einhaltung aller im Vertrag festgelegten Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber.
7. Vertragslaufzeit & Kündigung
Verträge werden für die im Angebot vereinbarte Mindestlaufzeit geschlossen (üblicherweise 90 Tage bzw. 6 Monate) und verlängern sich, sofern nicht 30 Tage vor Ablauf schriftlich gekündigt, automatisch um jeweils einen Monat. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8. Gewährleistung & Haftung
Die Auftragnehmerin haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Folge- und Vermögensschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Höhe der Haftung ist mit dem im jeweiligen Vertragsjahr vereinbarten Netto-Honorar begrenzt.
9. Geheimhaltung
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen – insbesondere Patientendaten – streng vertraulich zu behandeln und nur für vertragliche Zwecke zu verwenden. Die ärztliche Verschwiegenheitspflicht gemäß §54 ÄrzteG bleibt unberührt.
10. Notfälle & Triage-Ausschluss
Die von der Auftragnehmerin bereitgestellte KI-gestützte Anfrage-Bearbeitung führt keine medizinische Triage und keine Symptom-Bewertung durch. Sie erfasst ausschließlich administrative Informationen (z. B. Anliegen-Kategorie, Versicherungsstatus, Wunschtermin).
In medizinischen Notfällen sind Patientinnen und Patienten ausdrücklich aufgefordert, unverzüglich den Notruf zu kontaktieren:
- Rettung Österreich: 144
- Ärztefunkdienst Wien: 141
- Euro-Notruf: 112
Der Auftraggeber stellt sicher, dass dieser Hinweis in seiner Patientenkommunikation (Anruf-Ansage, Website, Bestätigungs-Mail) deutlich sichtbar ist. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für medizinische Folgen aus verspäteter oder unterlassener Notfall-Versorgung.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des IPR. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Windischgarsten. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam.
