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Clinigo — Patientengewinnung für moderne Praxen

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: April 2026

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für sämtliche Geschäfts­beziehungen zwischen Clinigo („Auftragnehmerin") und ihren Kundinnen und Kunden („Auftraggeber"). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Auftragnehmerin stimmt ihnen schriftlich zu.

2. Leistungsumfang

Gegenstand der Leistungen sind ausschließlich Marketing-, Kommunikations- und IT-Dienstleistungen, insbesondere KI-gestützte Anfrage-Bearbeitung, Termin­koordination, sachliche Patienteninformation und Healthcare-Performance- Marketing. Die Auftragnehmerin erbringt keine medizinischen Leistungen und gibt keine Heilversprechen ab. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen schriftlichen Angebot bzw. Vertrag.

3. Zustandekommen des Vertrags

Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder beidseitig unterzeichnetes Angebot zustande.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  • Bereitstellung aller für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen.
  • Sicherstellung der Einhaltung berufsrechtlicher Vorgaben (insb. Ärztegesetz, ÖÄK-Werberichtlinie).
  • Freigaben innerhalb angemessener Frist; bei Verzug verlängern sich Liefer- und Leistungsfristen entsprechend.

5. Honorar & Zahlungs­bedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen binnen 14 Tagen ab Rechnungs­datum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungs­verzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie die Kosten zweck­entsprechender Mahn- und Inkasso­maßnahmen verrechnet.

6. Leistungs­garantie (ausschließlich Marketing-Kennzahlen)

Sofern eine Leistungs­garantie vereinbart wurde, bezieht sich diese ausschließlich auf vertraglich definierte Marketing-Kennzahlen (z. B. Anzahl qualifizierter Anfragen, Reichweite, Cost-per-Lead) und niemals auf medizinische Behandlungs­ergebnisse, Heilungserfolge oder die tatsächliche Inanspruchnahme der Leistungen der Auftraggeberin. Werden die vereinbarten Marketing-Ziele innerhalb des definierten Zeitraums nicht erreicht, erbringt die Auftragnehmerin Folgeleistungen kostenfrei bis zur Zielerreichung bzw. erstattet das Honorar gemäß den im Vertrag definierten Bedingungen. Voraussetzung ist die vollständige Einhaltung aller im Vertrag festgelegten Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber.

7. Vertragslaufzeit & Kündigung

Verträge werden für die im Angebot vereinbarte Mindestlaufzeit geschlossen (üblicherweise 90 Tage bzw. 6 Monate) und verlängern sich, sofern nicht 30 Tage vor Ablauf schriftlich gekündigt, automatisch um jeweils einen Monat. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

8. Gewährleistung & Haftung

Die Auftragnehmerin haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Folge- und Vermögens­schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Höhe der Haftung ist mit dem im jeweiligen Vertragsjahr vereinbarten Netto-Honorar begrenzt.

9. Geheimhaltung

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen – insbesondere Patientendaten – streng vertraulich zu behandeln und nur für vertragliche Zwecke zu verwenden. Die ärztliche Verschwiegenheitspflicht gemäß §54 ÄrzteG bleibt unberührt.

10. Notfälle & Triage-Ausschluss

Die von der Auftragnehmerin bereitgestellte KI-gestützte Anfrage-Bearbeitung führt keine medizinische Triage und keine Symptom-Bewertung durch. Sie erfasst ausschließlich administrative Informationen (z. B. Anliegen-Kategorie, Versicherungsstatus, Wunschtermin).

In medizinischen Notfällen sind Patientinnen und Patienten ausdrücklich aufgefordert, unverzüglich den Notruf zu kontaktieren:

  • Rettung Österreich: 144
  • Ärztefunkdienst Wien: 141
  • Euro-Notruf: 112

Der Auftraggeber stellt sicher, dass dieser Hinweis in seiner Patienten­kommunikation (Anruf-Ansage, Website, Bestätigungs-Mail) deutlich sichtbar ist. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für medizinische Folgen aus verspäteter oder unterlassener Notfall-Versorgung.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des IPR. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Windischgarsten. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam.